Förderung von Machbarkeitsstudien
By: Schubert (admin) 2008.05.02

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Nanotechnologie-Kompetenzzentren in Deutschland, AGeNT-D, an der sich auch das cc-NanoChem aktiv beteiligt, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung riskante Vorprojekte (Machbarkeitsstudien) im Bereich der Nanotechnologie.

Die Machbarkeitsstudien haben ein Einzelvolumen von ca. 50.000 EUR und eine Förderquote von 50% . Sie ermöglichen die fundierte, kurzfristige Bewertung von F&E-Fragestellungen im Vorlauf größerer Projekte. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien werden entweder direkt in Produkte umgesetzt, dienen der Fundierung eines größeren Anschlussprojektes oder führen bei einem negativen Ergebnis zur Änderung der wissenschaftlichen-technischen Aufgabenstellung.

Die Einzelheiten zur Beantragung, Bewilligung und Durchführung von Machbarkeitsstudien sind in den unten aufgeführten Rahmenbedingungen festgelegt. 

Rahmenbedingungen 

  1. Als Nachfrager einer Machbarkeitsstudie muss ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auftreten. In der Regel soll das Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllen. Als KMU gelten Unternehmen, die der Definition der Europäischen Kommission in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Mit der Nachfrage werden die Bewilligungsbedingungen des BMBFs und die darauf basierenden Rahmenbedingungen der Vergabe durch die AGeNT-D anerkannt.
  2. Mindestens 50% der Gesamtkosten einer Machbarkeitsstudie sind durch das nachfragende Unternehmen aus Eigenmitteln zu finanzieren. Die Eigenleistung muss als Barbeteiligung vorab auf dem Konto der AGeNT-D eingegangen sein. Die Laufzeit einer Machbarkeitsstudie sollte im Regelfall maximal 6 Monate betragen.
  3. Das Gesamtvolumen sollte im Regelfall 50.000 EUR pro Machbarkeitsstudie nicht überschreiten.
  4. Die Mitglieder der AGeNT-D und der Projektträger sind zeitnah nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie über das Ergebnis und die Ergebnisverwertung zu informieren. Die einzelnen Mitglieder der AGeNT-D wiederum informieren ihre jeweiligen Mitglieder darüber, soweit dies unter Beachtung von Rechten möglich ist.
  5. Die Mittel für eine Machbarkeitsstudie werden erst nach Vorlage der fachlichen Beschreibung der Studie, der Angabe der Kofinanzierer und der positiven Einschätzung von Gutachtern durch den Vorstand der AGeNT-D freigegeben. Die Vergabe der Mittel erfolgt als Zuwendungsweiterleitung durch die Institution des Koordinators/der Koordinatorin.
  6. Die Kompetenzzentren der AGeNT-D bilden fachlich zuständige Gutachterkreise. Diese werden dem Vorstand der AGeNT-D namentlich genannt. Die Nennung unterliegt der Vertraulichkeit.
  7. Jeder Antrag auf eine Machbarkeitsstudie wird von mindestens zwei Gutachtern fachlich bewertet hinsichtlich Empfehlung auf
    a) Bewilligung
    b) Überarbeitung
    c) Ablehnung.
    Im Falle a) wird der Antrag mit dem Votum der Gutachter an die AGeNT-D weitergeleitet. Diese prüft die Einhaltung der Kriterien und gibt die Mittel frei.
    Kriterien bei der Begutachtung sind:
    • Neuheit des Lösungsansatzes
    • Qualifikation der Partner
    • Wirtschaftliche und technische Bedeutung, Marktpotential
    • Projektmanagement und -struktur

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des cc-NanoChem e. V.